Nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Vorbehaltsaufgabe bieten beste Voraussetzungen dafür, auch weitere anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten, seien sie prüferischer oder beratender Art.
Fachkompetenz und Vertrauen
Auftraggeber profitieren regelmäßig von der Vielfalt methodischer und fachlicher Kenntnisse, die Wirtschaftsprüfer aus ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer mitbringen, aus ihren Erfahrungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Branchen, der Vertrautheit mit innovativen Technologien sowie nicht zuletzt vom besonderen Vertrauen, das der Abschlussprüfung entgegengebracht wird. Denn die Tätigkeit stützt sich auf streng zu befolgende ethische Normen, zu denen insbesondere Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit gehören.
Vereinbarkeit mit dem Ansehen des Berufs
Zu den Besonderheiten des Wirtschaftsprüferberufs gehört, dass grundsätzlich nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, die mit dem Beruf und dessen Ansehen vereinbar sind. Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt auf das besondere öffentliche Vertrauen, das dem Abschlussprüfer entgegengebracht wird.
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