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Wirtschaftsprüfung, Treuhand - und Prüfungswesen

Nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Vorbehaltsaufgabe bieten beste Voraussetzungen dafür, auch weitere anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten, seien sie prüferischer oder beratender Art.

Fachkompetenz und Vertrauen

Auftraggeber profitieren regelmäßig von der Vielfalt methodischer und fachlicher Kenntnisse, die Wirtschaftsprüfer aus ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer mitbringen, aus ihren Erfahrungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Branchen, der Vertrautheit mit innovativen Technologien sowie nicht zuletzt vom besonderen Vertrauen, das der Abschlussprüfung entgegengebracht wird. Denn die Tätigkeit stützt sich auf streng zu befolgende ethische Normen, zu denen insbesondere Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit gehören.

Vereinbarkeit mit dem Ansehen des Berufs

Zu den Besonderheiten des Wirtschaftsprüferberufs gehört, dass grundsätzlich nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, die mit dem Beruf und dessen Ansehen vereinbar sind. Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt auf das besondere öffentliche Vertrauen, das dem Abschlussprüfer entgegengebracht wird.

Unser Leistungsangebot

  • Unternehmensbewertungen
  • Gründungsprüfungen
  • Sondergutachten
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
    • gesetzliche Pflichtprüfungen und freiwillige Abschlussprüfungen für private, öffentliche und kommunale Unternehmen aller Rechtsformen nach nationalen und internationen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS = International Financial Reporting Standards; US-GAAP = United States Generally Accepted Accounting Pinciples) und Prüfungsstandards
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Sonderprüfungen
    • Due Diligence-Prüfung bei Planung von Unternehmskäufen und –verkäufen zur Gewinnung fundierter Entscheidungsgrundlagen
    • Gründungsprüfungen - Prüfung von Sachgründungen und Sachkapitalerhöhungen – Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen – Geschäftsführungs-prüfungen (u.a. nach § 53 HGrG) – Unterschlagungsprüfungen – Überschuldungsprüfungen – Prüfungen nach der Makler und Bauträgerverordnung
    • EU-Audit (Audit Certificate für Forschungsinstitute und Unternehmen welche Zuschüsse im Forschungsrahmenprogramm der EU erhalten)
  • Prüfungen bei gemeinnützigen / sozialen Organisationen
    • Prüfung von Jahresabschlüssen und spezieller Buchführungsverordnungen sowie Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz oder Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Zuwendungsbestimmungen

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